Für Veranstalter

Ausschreibung für den 34. Kultursommer Mittelhessen 2025 und 20. Junger Kultursommer Mittelhessen 2026

Ab sofort können Anträge auf eine Teilnahme mit finanzieller Förderung am Kultursommer Mittelhessen 2026 eingereicht werden. Bewerbungsschluss ist der 31. Oktober 2025. Das Festival findet im Sommer 2026 (Anfang Juni bis Ende September) bereits zum 34. Mal in den Landkreisen Gießen, Lahn-Dill, Limburg-Weilburg, Marburg-Biedenkopf, Vogelsberg und Wetterau statt. Gesucht werden Veranstaltungen, die zeigen, dass Mittelhessen nicht nur mit herausragender Kunst überzeugt, sondern auch mit außergewöhnlichen Spielorten in einer einzigartigen Landschaft – und damit zur kulturellen Entdeckung über Landkreisgrenzen hinaus einladen.

Bewerben können sich:

  • Kulturvereine
  • gemeinnützige Initiativen
  • Kommunen sowie Kulturämter

aus dem Kultursommer-Einzugsgebiet.

Gefördert werden Projekte mit professionellen KünstlerInnen aus u.a. folgenden Bereichen:

  • Musik
  • Theater
  • Kleinkunst
  • Performance
  • Bildende Kunst
  • Literatur
  • Kabarett
  • Und vieles mehr!

Spartenübergreifende Formate, interdisziplinäre Projekte sowie Kooperationen mehrerer Veranstalter werden ausdrücklich begrüßt. Auch Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche sind für das Programm des Jungen Kultursommers Mittelhessen willkommen. Einen besonderen Fokus möchten wir gerne auf innovative und außergewöhnliche Formate sowie KünstlerInnen legen, die bisher noch nicht im Programm des Kultursommers aufgetreten sind. Gerne kann die Konzipierung der Veranstaltung und die Auswahl der KünstlerInnen in Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle des Kultursommers erfolgen.

Nicht gefördert werden:

  • Veranstaltungen außerhalb der genannten sechs Landkreise
  • Benefiz- und Amateurveranstaltungen
  • ausschließlich theoretische Formate (z.B. wissenschaftliche Tagungen oder Kolloquien)
  • interne Vereinsveranstaltungen, Mitgliederversammlungen, Jubiläen oder Vorbereitungstreffen
  • kostenpflichtige Kurse oder Lehrgänge

Die Anträge können bis 31. Oktober 2025 – bevorzugt digital! – eingereicht werden unter:

office@kultursommer-mittelhessen.de 

oder postalisch an: 

Kultursommer Mittelhessen e. V., Landgraf-Philipp-Platz 1-7, 35390 Gießen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen auch gerne telefonisch unter 0641 / 30329 99 zur Verfügung.

Weitere Informationen

Die Förderung

Der Kultursommer Mittelhessen e. V. ist ein Verein zur Förderung von Kunst und Kultur in Mittelhessen. Er organisiert den Kultursommer Mittelhessen als jährliches Kulturfestival in der Region und unterstützt die beteiligten Veranstalter bei der Durchführung. 

Dabei ist jeder Antragsteller für die Durchführung seiner Veranstaltung und deren Bewerbung selbst verantwortlich, stellt sie aber unter das Motto „Kultursommer Mittelhessen“ und erfüllt die in der Fördervereinbarung genannten Bedingungen. Die ausgewählten Veranstaltungen und Projekte werden sowohl im gedruckten Programmheft als auch online auf der Webseite www.kultursommer-mittelhessen.de präsentiert und in der gesamten Region bekannt gemacht. Der Kultursommer Mittelhessen e. V. und der jeweilige Veranstalter schließen eine schriftliche Fördervereinbarung ab.

Der Vorstand des Kultursommers legt für den jeweiligen Kultursommer einen Zeitraum fest und wählt ggf. ein bestimmtes Rahmenthema. Die Veranstaltungen und Projekte, für die eine Förderung beantragt wird, müssen in diesem Zeitraum und in der Region Mittelhessen (Landkreise Gießen, Lahn-Dill, Limburg-Weilburg, Marburg-Biedenkopf, Vogelsberg, Wetterau) stattfinden. Die Antragsteller selbst müssen nicht in der Region Mittelhessen leben.

Die Projekte sollen in exemplarischer Weise zu einer Kulturvermittlung in Mittelhessen beitragen. Mit den Veranstaltungen können sowohl spezifische Gruppen als auch große Interessentenkreise angesprochen werden. Gefördert werden besonders Projekte, die sich im Prozess der künstlerischen Erarbeitung befinden und/oder sonst keine Chance zu Realisierung haben. Dies betrifft auch Veranstaltungen bzw. Gastspielangebote für Kommunen, in denen keine eigenen künstlerischen Projekte entwickelt werden können.

Der Vorstand begrüßt es ausdrücklich,

  • wenn sich mehrere kulturelle Gruppen zu einem gemeinsamen Projekt zusammenschließen

  • wenn einzelne Projekte an mehreren Orten Mittelhessens ausgeführt werden

  • wenn es zu künstlerischen Begegnungen auf verschieden Ebenen kommt

  • wenn neue Formate erprobt und bisher nicht im Kultursommer vertretene KünstlerInnen eingebunden werden.

Nicht gefördert werden ausschließlich theoretische Projekte wie wissenschaftliche Tagungen oder Kolloquien, interne Veranstaltungen von Vereinen und Mitgliederversammlungen, Jubiläen und Vorbereitungstreffen, Veranstaltungen mit Amateuren sowie kostenpflichtige Kurse oder Lehrgänge.

Voraussetzung für eine Förderung ist die Erfüllung der o.g. Kriterien. Der Projektantrag muss fristgerecht eingereicht werden – ausschließlich mit den dafür vorgesehenen Formularen des Kultursommers. Er muss eine präzise Projektbeschreibung sowie einen detaillierten Kosten- und Finanzierungsplan enthalten.

Projekte, die den genannten Förderkriterien entsprechen, können – vorbehaltlich verfügbarer Mittel – in der Regel mit bis zu 33 Prozent der anerkannten Projekt- bzw. Gastspielkosten gefördert werden. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Förderung von bis zu 50 Prozent möglich.

Die Veranstalterinnen und Veranstalter sollen für ihr Projekt auch andere öffentliche und private Förderer und Sponsoren gewinnen. Dafür kann die Bewilligung durch den Kultursommer, die die Bedeutung ihres Projekts unterstreicht, eine Hilfe sein.

Projekte, die bereits mit Mitteln der Hessischen Landesregierung gefördert werden, dürfen für die Förderung durch den Kultursommer nicht berücksichtigt werden.

Wie ist der Ablauf?

Sie bewerben sich bis zum 31. Oktober des Vorjahres um eine Förderung Ihrer Veranstaltung beim Kultursommer Mittelhessen e.V.. Mitte November entscheidet eine Jury, ob diese Veranstaltung den Kultursommer-Kriterien entspricht und ob eine Förderung möglich ist. Sie bekommen auf jeden Fall bis Mitte Dezember einen schriftlichen Bescheid per Post.

Ist Ihre Veranstaltung in den Kultursommer aufgenommen worden, müssen Sie uns Rahmendaten, Texte und Bildmaterial zu Ihrere Veranstaltung zur Verfügung stellen. Wir erstellen damit unser Programmheft, Pressemitteilungen und Informieren für unsere Interessenten über unsere Homepage, den Newsletter, Facebook und Instagram. Für die Erfassung dieser Informationen senden wir Ihnen ein entsprechendes Formular zu.

Nach der Veranstaltung, spätestens jedoch zum 31. Oktober des Veranstaltungsjahres müssen sie uns ein Endabrechnung Ihrer Veranstaltung inklusive Belege und Presseberichte zusenden. Hierin geben Sie die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben an. Wir überweisen Ihnen den Förderbetrag nach Erhalt und Prüfung zeitnah. Die Höhe der Förderung richtet sich nach Ihrer Abrechnung und dem zugesagten Förderbetrag. Der zugesagt Förderbetrag ist die Maximalförderung. Geht aus Ihrer Endabrechnung hervor, dass ein geringeres Defizit haben, können wir Ihnen nur den geringeren Betrag überweisen.